Schulbegleitung
Unsere Schulbegleitungen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder Entwicklungsverzögerungen im Schulalltag und erleichtern ihnen so den Schulbesuch.
Dabei arbeiten unsere Schulbegleitungen eng mit den Schulen und den Erziehungsberichtigen zusammen, um eine bestmögliche Betreuung zu garantieren.
Oberstes Ziel der Schulbegleitungen ist die Förderung und Unterstützung der Selbstständigkeit der betreuten Schülerinnen und Schüler.
Anspruch auf eine Schulbegleitung haben z.B. Schülerinnen und Schüler mit…
Schulbegleitung erleichtern SchülerInnen mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen
den Besuch einer Regel- oder Förderschule.
- Herausforderndem Verhalten
- Besonderen Kommunikationsbedürfnissen
- Bedarf an pflegerischer Unterstützung
- Potenzial zur Selbst- und Fremdgefährdung
Sie möchten
selbst auch Schulbegleitung werden?
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Aufgaben der
Schulbegleitung
- Die Teilhabe am Schulalltag und -veranstaltungen ermöglichen
- Begleitung und Unterstützung im schulischen Alltag
- Bedarfsgerechte und individuelle Hilfen anbieten
- Missverständnisse vermeiden und bei Konflikten vermitteln
- Ansprechpartner*in, Chancengeber*in und Motivator*in sein
Zu den unterstützenden
Tätigkeiten können zählen
- Unterstützung bei der Integration in den Klassenverband
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und Toilettengängen
- Unterstützung beim Umziehen für den Sport- und Schwimmunterricht
- Hilfe beim Lernen mit eigenen Ängsten umzugehen
- Bei der Orientierung auf dem Schulgelänge unterstützen und Pausen begleiten
- Tagesplan erinnernd vorhalten und strukturieren
- Anleitung und Hilfestellung zum selbstständigen und konzentrierten Arbeiten
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Kosten & Anträge
Kosten und
Anträge
Die Kosten für die Schulbegleitung werden zumeist von
dem kommunalen Kostenträger (Geschäftsbereich Soziales) übernommen.
Wenn bei Ihrem Kind in der Schule ein konkreter Hilfebedarf festgestellt wird, können Sie sich an den Geschäftsbereich
Soziales, Tel. 05361-285100 oder per Email an eingliederungshilfe-kinder-jugendliche@stadt.wolfsburg.de wenden und einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Nach Erteilung der Kostenzusage seitens des Geschäftsbereiches Soziales kann die Vermittlung einer geeigneten Betreuungsperson über den Familienservice Wolfsburg starten.
Wir beraten Sie gern!
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