Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. Kinderkrippe. Sie darf nur von Personen angeboten werden, deren Eignung überprüft wurde und die einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson erfolgreich absolviert haben. Die qualifizierten „Tagesmütter“ und „Tagesväter“ können je nach Eignung und vorhandenen Räumlichkeiten bis zu fünf Kinder gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder auch in speziell dafür angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen betreuen.
Gerade für kleine Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege mit ihrem überschaubaren, familiären Rahmen eine besonders geeignete Betreuungsform. Aber auch für ältere Kinder kann eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson als ergänzendes Angebot eine gute, flexible Alternative sein, wenn die Betreuungszeiten der Kindertagesstätte oder der Schule nicht ausreichen – sogar Betreuungen über Nacht sind möglich. Die Betreuungszeiten werden von der Kindertagespflegeperson und den Eltern individuell vereinbart. In Wolfsburg heißen die Kindertagespflegestellen „FAMILIENNESTer“.
Auf einen Blick
Tipp: Gerade für unter Dreijährige ist die Kindertagespflege aufgrund des überschaubaren, familiären Rahmens eine besonders geeignete Betreuungsform.
Alter: 0-14 Jahre
Betreuungsplätze: max. 5 Kinder
Räumlichkeiten: bei der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern
Betreuungskosten
Ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vorhanden, werden die Betreuungskosten in dem jeweiligen Rahmen der erforderlichen Betreuungszeiten vom Geschäftsbereich Jugend gefördert. Zur Beantragung der Förderung erhalten Sie ein Formular, anhand dessen Ihre
Betreuungskosten berechnet werden. In der Regel wird der Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gefördert. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid vom Geschäftsbereich Jugend über den Betreuungszeitraum (Jahre), die Betreuungszeiten (Stundenumfang) und Ihren Eigenanteil (Elternbeitrag) laut Sozialstaffel.
Sollten Kindertagespflegepersonen einen bestimmten konzeptionellen Schwerpunkt haben, wie z. B. musikalische Früherziehung, Bewegung, Ernährung usw., können sie dafür einen zusätzlichen Pauschalbetrag für ihre höheren Aufwendungen festsetzen. Auch kann eine Verpflegungspauschale je nach Angebot der Kindertagespflegeperson unterschiedlich ausfallen. Bitte besprechen Sie mögliche Sondervereinbarungen vor dem Betreuungsbeginn und der
Vertragsunterzeichnung.